Text 7_ 3 Liter Haus
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Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Kategorie B     Maßnahmen an bestehenden und neuen Wohngebäuden

Zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der unmittelbar durch die Nutzung der Anlage veranlassten Maßnahmen werden gefördert die Installation von :

l Wärmepumpen, 

l Biomasse- und Biogas-Anlagen, 

l geothermische Anlagen, 

l Wärmetauscher,

l Wärmerückgewinnungsanlagen sowie solarthermischen und Photovoltaik-Anlagen

Geeignete Maßnahmen können auch im Förderprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien oder im 100.000 Dächer Solarstrom-Programm finanziert werden.

Unmittelbar durch die Maßnahmen entstandenen Aufwendungen können bis zu 100 % finanziert werden.
Bei der Förderung der Errichtung von KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern werden max.

EUR 50.000 je Wohneinheit finanziert. Bei der Förderung der Errichtung von KfW-Energiesparhäusern 60 werden max. EUR 30.000 je Wohneinheit finanziert.

Beim KfW-Energiesparhaus 40 muß gewährleistet sein, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN beträgt. Passivhäuser erfüllen die Voraussetzungen der Förderung als KfW-Energiesparhäuser 40, wenn der Passivhausstandard erreicht wird und gewährleistet ist, dass der Jahresheizwärmebedarf nicht mehr als 15 kWh je m2 Wohnfläche beträgt.

Bei dem KfW-Energiesparhaus 60 muss gewährleistet sein, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 60 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN beträgt.
Im Jahres-Primärenergiebedarf sind der Jahresheizwärmebedarf, der Nettowarmwasserbedarf, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger enthalten.
Die Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs hat gemäß der EnEV zu erfolgen

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